Karin Tarnowski Zahnärztin

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Karin Tarnowski Zahnärztin
Düsseldorfer Str. 49
42697 Solingen
Tel.: (0212) 7 44 33
E-Mail: karin-tarnowski@t-online.de




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Gesundheitsnews



Ehrung für Teammitglieder des Zahnmobils
Ehrung für Teammitglieder des Zahnmobils

Die Zahnärztekammer Niedersachsen hat Mitarbeitende und Verantwortliche des Zahnmobils Hannover für ihren besonderen Einsatz für eine bessere Mundgesundheit und Lebensqualität von Hilfsbedürftigen geehrt. Im Rahmen einer Bezirksstellenversammlung in Hannover zeichnete Kammerpräsident Henner Bunke, D.M.D/ Univ. of Florida, den zahnärztlichen Leiter Dr. Dirk Ostermann, den 1. Vorsitzenden des Fördervereins Carsten Krüger, die zahnmedizinische Fachangestellte Angela McLeod und das Beiratsmitglied des Fördervereins, Zahnarzt Karl-Heinz Maekeler, für ihren beispiellosen Einsatz aus. „Sie verdienen unsere tiefste Wertschätzung. Mit großem Engagement und Herzblut setzen Sie sich mit dem Zahnmobil für die Gesundheit und ein Stück Lebensqualität von Menschen in Armut in und um Hannover ein.
Im Namen aller, die von Ihrer großartigen Arbeit profitieren, möchte ich Ihnen, auch stellvertretend für alle ehrenamtlich auf dem Zahnmobil behandelnden Zahnärztinnen und Zahnärzte, von Herzen danken“, sagte Bunke bei der Ehrung am Dienstagabend in Hannover. Das Team des Zahnmobils und die mehr als 20 Zahnärztinnen und Zahnärzte, die teilweise nach Feierabend oder im Ruhestand ehrenamtlich dort behandeln, sind seit zwölf Jahren im Einsatz und helfen Menschen in Armutssituationen im Raum Hannover bei ihren akuten Zahnbeschwerden. Sie sorgen mit zahnmedizinischer Versorgung für eine deutlich bessere Resozialisierungschance und ein Stück bessere Lebensqualität am Rand unserer Wohlstandsgesellschaft. In der vermutlich kleinsten, mobilen Zahnarztpraxis Hannovers haben Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den ausgezeichneten Zahnmobil-Teammitgliedern ehrenamtlich bereits mehr als 5.000 Menschen aus über 50 Herkunftsländern geholfen. Menschen, die unser deutsches Gesundheitssystem sonst nur schwer erreicht. Der Träger des Zahnmobils ist das Diakonische Werk Hannover gGmbH.
Die Zahnärztekammer Niedersachsen ist eine von mehreren Förderern des Zahnmobils.

Zahnärzte fordern: Vergabe von Studienplätzen stärker am eigenen Bedarf ausrichten!
Zahnärztekammern in Mitteldeutschland unterstützen Vorschlag der ostdeutschen Ministerpräsidenten

Die Universitäten in Mitteldeutschland sollen ihre Studienplätze in der Zahnmedizin an mehr junge Menschen vergeben, die aus der Region kommen und auch hier arbeiten wollen. Das fordern die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Demnach soll sich die Vergabe der Zahnmedizin-Studienplätze an heimischen Hochschulen stärker am Bedarf der eigenen Bundesländer ausrichten.

Die Zahnärztekammern der drei Länder unterstützen damit einen Vorschlag der ostdeutschen Ministerpräsidenten, die sich für eine sogenannte Landeskinder- oder Landarzt-Quote bei Studienplätzen in der Medizin ausgesprochen hatten. Die zahnärztlichen Standesvertreter fordern nun, auch die Zahnmedizin in solche Überlegungen mit einzubeziehen.

Zahnmedizin-Absolventen für ein Berufsleben in der Region begeistern Bislang werden die Zahnmedizin-Studienplätze an allen staatlichen Hochschulen in Deutschland durch ein zentrales Verfahren vergeben. Dabei werden viele Jugendliche aus anderen Bundesländern auf einen Studienplatz in Mitteldeutschland verteilt, verlassen die Region nach ihrem Studienabschluss aber sofort wieder. Umgekehrt müssen Zahnmedizin-Interessierte aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt auf weit entfernte Studienorte ausweichen, kommen später aber häufig nicht wieder in ihre Heimat zurück.

Künftig sollen die von einem Bundesland bezahlten Studienplätze zu einem festen Anteil mit Studierenden aus dem eigenen Land besetzt werden, fordern daher die Zahnärztekammern. Sie verweisen auf die zunehmenden Versorgungsprobleme vor allem in kleineren Städten und Dörfern. Junge Menschen sollen sich auch für eine längere berufliche Tätigkeit im ländlichen Raum verpflichten können, um einen begehrten Studienplatz oder eine finanzielle Unterstützung während der Ausbildung zu erhalten.

Die drei Zahnärztekammern unterstützen deshalb das Vorhaben der ostdeutschen Ministerpräsidenten, den Staatsvertrag zwischen allen Bundesländern über die Hochschulzulassung zu ändern, um Ländern und Hochschulen weitere Freiheiten zu gewähren. Zugleich fordern die Zahnärzte aber auch, die bereits jetzt bestehenden Möglichkeiten auf Landesebene konsequenter zu nutzen. Denn schon heute dürfen Länder und Hochschulen einen Teil ihrer Studienplätze anhand selbstgewählter Kriterien neben dem Notendurchschnitt im Abitur (Numerus clausus) vergeben.

Praxissterben in kleineren Städten und Dörfern aufhalten In Mitteldeutschland bilden die vier Universitäten Leipzig, Dresden, Jena und Halle (Saale) junge Zahnärztinnen und Zahnärzte aus. Pro Studienjahr schließen insgesamt etwa 185 Zahnmediziner erfolgreich ihr Studium ab (Leipzig und Dresden zusammen etwa 90, Jena etwa 55, Halle etwa 35-40). Allerdings ist nur ein geringer Teil der jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Region verwurzelt oder lässt sich hier nieder. Das gleicht die hohe Anzahl älterer Zahnärzte unmittelbar vor dem Ruhestand bei weitem nicht aus.

Die drei mitteldeutschen Bundesländer stehen vor ähnlichen Herausforderungen: In der ehemaligen DDR wurden in den 1970er und 80er Jahren zahlreiche Zahnmediziner ausgebildet. Diese machen heute in manchen Gegenden bis zur Hälfte aller berufstätigen Zahnärzte und Praxisinhaber aus. Sie werden absehbar während der nächsten fünf bis zehn Jahre in Rente gehen – oft ohne ihre Praxis an Nachfolger übergeben zu können. Dieses Praxissterben vor allem in ländlichen Gebieten gefährdet die wohnortnahe Versorgung schon jetzt akut. Immer mehr Patienten drängen in immer weniger Praxen.
Die zahnärztlichen Körperschaften selbst unternehmen seit Jahren enorme Anstrengungen, um junge Zahnmediziner für ein Berufsleben in Sachsen, Thüringen oder Sachsen-Anhalt zu begeistern: Sie vermitteln Praktika, fördern Hospitationen in ländlichen Zahnarztpraxen auch finanziell, arbeiten bei der Verteilung der studienverpflichtenden Praxisfamulaturen eng mit den Universitäten zusammen, organisieren die Fortbildung und Vernetzung des zahnärztlichen Nachwuchses sowie vieles andere mehr.

Die Sicherung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur im Miteinander von Heilberufen, Hochschulen und Politik gelingen kann. Die richtigen Konzepte für eine wohnortnahe zahnmedizinische Betreuung werden ganz gewiss zu einer wichtigen Wahlentscheidung bei den mitteldeutschen Landtagswahlen in diesem und im nächsten Jahr – nicht nur für Zahnärztinnen und Zahnärzte oder ihre Praxisteams, sondern vor allem für Millionen Wählerinnen und Wähler in Stadt und Land.

BMG nimmt keine Rücksicht auf Bedenken der Selbstverwaltung
Neuer Einlöseweg für das E-Rezept in der Kritik

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kritisiert den Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik zum sogenannten „Card Link“. Mit diesem Verfahren sollen Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte über Apps von Drittanbietern einlösen können. KZBV und andere Gesellschaften hatten vor Unsicherheiten gewarnt, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den „Card Link“ trotzdem durchgesetzt.

Grundsätzlich begrüßt die KZBV den neuen Einlöseweg für das E-Rezept, weil es einen weiteren volldigitalen Weg zur Einlösung von E-Rezepten ermöglicht. Deshalb hatte sich die KZBV ursprünglich für den „Card Link“ eingesetzt, nun aber gegen den Beschluss gestimmt, weil das Sicherheitsniveau abgesenkt worden ist. Denn anders als bei den bisherigen Einlösewegen, die hohen Sicherheitsanforderungen durch die gematik unterliegen, müssen die Apps von Drittanbietern nicht zugelassen werden. „Seit Jahren arbeiten wir daran, dass das E-Rezept hochsicher ist, nun soll der freie Markt Apps anbieten dürfen, ohne dass jemand kontrolliert, was mit den Verordnungsdaten passiert. Das ist ein Unding“, erklärt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Zwar seien die Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht direkt vom „Card Link Verfahren“ betroffen, allerdings könne das E-Rezept-System keine Zweifel an Sicherheit vertragen. Weder Patientinnen und Patienten noch Apothekerinnen und Apotheker könnten jedoch bewerten, ob die eingesetzten Apps sicher und zuverlässig sind, müssten aber jetzt die Verantwortung für die Nutzung übernehmen.

Unverständnis zeigte Dr. Pochhammer auch für das Vorgehen des BMG: „Das BMG, das 51 Prozent der Anteile an der gematik hält, hat trotz deutlicher Warnungen aller anderen Gesellschafter gestern in der Gesellschafterversammlung die technischen Vorgaben für dieses Verfahren durchgeboxt. Alle anderen Gesellschafter, also sowohl Leistungserbringer als auch Kostenträger, stimmten dagegen. Das zeigt, dass das Interesse des BMG an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung weiter schwindet.“